Allgemeingeschäftbedingungen

I. Allgemeines:

  1. Diese Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige, geschäftliche Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. 
  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden selbst in Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Angebote und Preise:

  1. Die sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Unsere Preise sind Netto Preise, gelten ab Sitz dem Lager von TP Medicare in Deutschland, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen.
  3. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen den genannten Terminen eine Frist von mehr als 3 Monaten liegt.
  4. Übersteigen die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung gilt nicht für Lieferungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgen.

III. Bestellung und  Vertragschluss:

  1. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar und kann von uns durch eine schriftlicheAuftragsbestätigung angenommen werde.
  2. Nehmen wir das Angebot zu veränderten Bedingungen an, so stellt dies ein Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages dar.
  3. Jede mündliche Änderungen , Abmachung oder Zusicherungen zu Angeboten oder Verträgen sind nur durch die schriftliche Bestätigung von TP Medicare wirksam.

IV. Lieferzeit:

  1. Aus der jeweilligen Bestellung und der Auftragsbestätigung ergeben sich die Lieferungsfristen.
  2. Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage oder schriftliche Bestätigung unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.
  3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  4. Ist die Überschreitung eines Liefertermins von uns zu vertreten, so kann der Besteller vom einzelnen Auftrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenützt verstrichen ist.
  5. Im Falls wir die verbindlichen Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir die Lieferung oder Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  6. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer. Der höheren Gewalt stehen unvorhergesehene Umstände wie Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, schlechte Versorgung mit Rohstoffen, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch usw., gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten. Wir haben in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, falls die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 
  7. Auf Verlangen des Bestellers haben wir uns zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werden. Wenn die Behinderung länger als 90 Werktagen dauert, und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, ist der Käufer berechtigt, die noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits erbrachten Zahlungen des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.
  8. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  9. Nimmt der Auftraggeber nicht die gesamte Ware bis zum vereinbarten Termin ab oder erfüllt er seine Zahlungsverpflichtung nicht, so erlischt sein Recht auf Lieferung, ohne dass es bei Kaufleuten einer Nachfrist oder einer Aufforderung nach § 326 BGB bedarf. Unser Anspruch auf Abnahme der Ware und Zahlung bleibt unberührt. 
  10. Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können wir in Umfange in Rechnung stellen.

V. Entgegennahme:

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. 
  2. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr mit Übergabe des Gegenstandes an den Kunden auf ihn über. 
  3. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen. 
  4. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich bei Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. 

VI. Versand:

  1. Der Versand geschieht, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Gefahr des Auftraggebers.
  2. Allgemeine Verfrachtungsbedingungen, insbesondere die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen, werden nicht anerkannt.
  3. TP Medicare ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von ihr schriftlich übernommen worden.Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns überlassen. Wird Ware auf Mehrwegpaletten angeliefert, so bleiben diese unser Eigentum, es sei denn, der Auftraggeber lässt durch den anliefernden LKW eine gleiche Zahl Paletten gleicher Beschaffenheit an uns zurücksenden.

VII. Gewährleistung:

  1. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung. 
  2. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware zurück zu gewähren.
  3. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß innerhalb von 7 Arbeitstagen nachgekommen ist.
  4. Etwaige Transportschäden und Fehlmengen sind sofort beim Empfang der Ware festzustellen und durch den Transporteur bestätigen zu lassen. Die Prüfung ist vor einer evtl. Verarbeitung vorzunehmen, andernfalls entfällt jegliche Haftung durch uns. 
  5. Die gesetzlichen Gewährfristen sind ausgeschlossen. Soweit Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, beschränkt sich dieser auf den Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware nach Rückgabe der gerügten Ware.
  6. Alle anderen Gewährungsansprüche sind ausgeschlossen.

VIII. Warenrückgabe:

  1. Warenrückgaben sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Rücksendungen unserer gelieferten Waren , die nicht auf Mängeln beruhen, werden ohne unsere Zustimmung nicht angenommen. Werden Warenrückgaben zwischen den Parteien vereinbart, sind diese für uns versandkostenfrei durchzuführen. Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Auftraggeber. 
  3. Grundsätzlich von Rücksendungen ausgenommen sind Sterilprodukte, Hygienprodukte , Sonderanfertigungen, nicht mehr verkaufsfähige Waren (MHD < 6 Monate, Verschmutzung, Verklebungen etc.), ausgelaufene Artikel und nicht komplette Versandeinheiten.

IX. Zahlungsbedingungen:

  1. Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. 
  2. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt Folgendes: sofort netto Kasse nach Empfang der Ware.
  3. Erfolgt diese Zahlung nicht fristgemäß, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatzansprüche geltend machen.
  4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind  Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den Rechnungsbetrag , auch  ohne dass der Auftraggeber nochmals in Verzug gesetzt werden muss.  Anfallende Mahn- und oder Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Wir behalten uns vor, unsere Lieferungen und Leistungen per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.

X. Ausschluss von Beschaffungsrisiko und Garantien:

TP Medicare übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien, wenn denn, nur über eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden  geschlossen.

XI. Nebenverpflichtung:

  1. Bei TP Medicare bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist TP Medicare berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie z.B. entstandene Transportkosten, Lagergebühr … etc. zu verlangen.
  2. Eine mögliche längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
  3. Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat TP Medicare das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 50% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.
  4. Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
  5. Erklärt der Käufer ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen (“Storno”), und stimmt TP Medicare dem schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) zu, so hat TP Medicare bei Lagerware Anspruch auf 25% des Kaufpreises als pauschalierter Schadenersatz (“Stornogebühr”).
  6. Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.

XII. Eigentumsvorbehalt:

  1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unser Eigentum. 
  2. Keinesfalls darf die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehres zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
  3. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so gilt diese Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen dem Auftraggeber ausdrücklich anzeigen

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der TP Medicare GmbH in Hamm , sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der TP Medicare GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XIV. Schlussbestimmungen:

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt./.